Teilnahme­bedingungen

1. Geltungsbereich der Aktionen

Im Rahmen des Aktionsprogramms können Aktionen unterstützt werden, die im öffentlichen oder teilöffentlichen Raum stattfinden, auf das Gemeinwohl ausgerichtet sind und durch das gemeinsame Engagement von Akteur*innen umgesetzt werden.
Jedenfalls nicht unterstützt werden Protestaktionen, Demonstrationen, Veranstaltungen politischer Parteien sowie kommerzielle oder gewinnorientierte Aktionen.

2. Teilnehmer*innen

Teilnehmen können natürliche und juristische Personen wie z.B. Bürger*innen, Schulen, gemeinnützige Organisationen und Vereine sowie lokale Unternehmen, sofern sie mit der Aktion keine kommerziellen Interessen verfolgen.

3. Auswahl

Eine Jury wählt jene Aktionen aus, die zur Umsetzung kommen sollen. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar und erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges.

4. Veröffentlichung

Die Einreichenden erklären sich damit einverstanden, dass im Fall Ihrer Auswahl die Projektbeschreibungen inkl. aller Beilagen veröffentlicht werden dürfen (z.B. Homepage, Pressemeldungen etc.).

Die Einreichenden bestätigen, dass die Texte sowie allfällige Beilagen selbst verfasst wurden bzw. die Rechte an allenfalls urheberrechtlich geschützten Werken für die Aktion bzw. die Veröffentlichung eingeholt wurden und dass sie den Verein Lokale Agenda 21 Wien für den Fall der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter aufgrund der Verwendung fremder Werke, die veröffentlicht werden, schad- und klaglos halten.

5. Zeitraum

Die Aktion muss immer innerhalb des Kalenderjahres umgesetzt, abgeschlossen und abgerechnet werden. Es sind keine Verschiebungen auf das Folgejahr möglich.

 

6. Umsetzung von Aktionen

Die Umsetzung der ausgewählten Aktionen erfolgt durch den Verein Lokale Agenda 21 Wien gemeinsam mit den Einreichenden. Auf Basis der Einreichung werden Ziele, Umsetzungsschritte, Ort und Zeitraum sowie die Höhe der Kosten festgelegt. Es besteht kein rechtlicher Anspruch der Einreicher*innen auf Umsetzung der ausgewählten Aktion. Der Verein Lokale Agenda 21 Wien behält sich vor, bei besonderen Schwierigkeiten die Umsetzung einer Aktion vorzeitig zu beenden. Die Kosten einer Aktion, die vom Verein LA21 Wien gemeinsam mit Bürger*innen realisiert werden, dürfen maximal Euro 4.000.- brutto betragen.

7. Gütererwerb und -besitz

Sämtliche durch Mittel des Vereins Lokale Agenda 21 Wien finanzierten körperlichen oder unkörperlichen Güter/Gegenstände/Rechte oder solche, die unter Einsatz von durch den Verein Lokale Agenda 21 Wien zur Verfügung gestellte Mittel entstanden sind, stehen im Eigentum des Vereins Lokale Agenda 21 Wien. Die die Aktion durchführenden Personen sind verpflichtet, die ihnen vom Verein Lokale Agenda 21 Wien zur Durchführung der Aktion allenfalls überlassenen Gegenstände/Rechte, wenn nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Aktionsende an den Verein Lokale Agenda 21 Wien zurück zu stellen (zu übertragen).