Teilnahme­bedingungen

1. Geltungsbereich der Aktionen und Projekte

Im Rahmen des Aktionsprogramms Grätzloase können Aktionen und Projekte unterstützt werden, die im öffentlichen oder teilöffentlichen Raum stattfinden, auf das Gemeinwohl ausgerichtet sind und durch das gemeinsame Engagement von Akteur*innen umgesetzt werden. 
Jedenfalls nicht unterstützt werden Protestaktionen, Demonstrationen, Veranstaltungen politischer Parteien sowie kommerzielle oder gewinnorientierte Aktionen und Projekte. 

2. Teilnehmer*innen

Teilnehmen können natürliche und juristische Personen wie z.B. Bürger*innen, Schulen, gemeinnützige Organisationen und Vereine sowie lokale Unternehmen, sofern sie mit der Aktion oder dem Projekt keine kommerziellen Interessen verfolgen. Gastronomische Betriebe können allerdings nicht unterstützt werden. Hier greifen die Schanigarten Regelungen der Stadt Wien.

3. Auswahl

Eine Jury wählt jene Aktionen und Projekte aus, die zur Umsetzung kommen sollen. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar und erfolgen unter Ausschluss des Rechtsweges. 

4. Veröffentlichung

Die Einreichenden erklären sich damit einverstanden, dass im Fall Ihrer Auswahl die Aktions- bzw. Projektbeschreibungen inkl. aller Beilagen veröffentlicht werden dürfen (z.B. Homepage, Pressemeldungen etc.). 

Die Einreichenden bestätigen, dass die Texte sowie allfällige Beilagen selbst verfasst wurden bzw. die Rechte an allenfalls urheberrechtlich geschützten Werken für die Aktion oder Projekt bzw. die Veröffentlichung eingeholt wurden und dass sie den Verein Lokale Agenda 21 Wien für den Fall der Geltendmachung von Ansprüchen Dritter aufgrund der Verwendung fremder Werke, die veröffentlicht werden, schad- und klaglos halten. 

5. Zeitraum

Die Aktion oder das Projekt muss immer innerhalb des Kalenderjahres umgesetzt, abgeschlossen und abgerechnet werden. Es sind keine Verschiebungen auf das Folgejahr möglich. 

 

6. Umsetzung von Aktionen und Projekten

Die Umsetzung der ausgewählten Aktionen und Projekte erfolgt durch den Verein Lokale Agenda 21 Wien gemeinsam mit den Einreichenden. Auf Basis der Einreichung werden Ziele, Umsetzungsschritte, Ort und Zeitraum sowie die Höhe der Kosten festgelegt. Es besteht kein rechtlicher Anspruch der Einreicher*innen auf Umsetzung der ausgewählten Aktion oder Projektes. Der Verein Lokale Agenda 21 Wien behält sich vor, bei besonderen Schwierigkeiten die Umsetzung einer Aktion oder Projektes vorzeitig zu beenden. Die Kosten einer Aktion oder eines Projektes, die vom Verein LA21 Wien gemeinsam mit Bürger*innen realisiert werden, dürfen maximal Euro 5.000.- brutto betragen. 

7. Gütererwerb und -besitz

Sämtliche durch Mittel des Vereins Lokale Agenda 21 Wien finanzierten körperlichen oder unkörperlichen Güter/Gegenstände/Rechte oder solche, die unter Einsatz von durch den Verein Lokale Agenda 21 Wien zur Verfügung gestellte Mittel entstanden sind, stehen im Eigentum des Vereins Lokale Agenda 21 Wien. Die die Aktion oder Projektes durchführenden Personen sind verpflichtet, die ihnen vom Verein Lokale Agenda 21 Wien zur Durchführung der Aktion oder des Projektes allenfalls überlassenen Gegenstände/Rechte, wenn nicht anders vereinbart, unmittelbar nach Aktions- oder Projektendes an den Verein Lokale Agenda 21 Wien zurück zu stellen (zu übertragen).