Grüne Parklets
RONJA - DAS MODULARE PARKLET
Ihr habt großartige Ideen, wie ihr mit einer Grätzloase eure Nachbarschaft beleben könntet, aber es fehlt euch an gestalterischem Know-How oder baulichem Geschick? Keine Sorge! RONJA steht euch zur Seite!
Inspiriert von Ronja Räubertochter schafft ihr mit RONJA eine grüne Wildnis mitten in der Stadt – und das ganz ohne handwerkliches Geschick und gestalterisches Talent!
Mit RONJA stellen wir euch eine Grätzloase direkt vor die Haustür. Ihr könnt dafür aus verschiedenen vorgefertigten Varianten wählen und euch überlegen, wie ihr eure Grätzloase begrünen und welche Veranstaltungen ihr für die Nachbarschaft planen möchtet. RONJA hat eine Mindestbreite von 1,7 m und kann für einen oder zwei Parkplätze konfiguriert werden, egal ob Längs- oder Querparker.
Grüne Parklets in Wien
Häufig gestellte Fragen
Ein Parklet ist eine öffentlich zugängliche Gemeinschaftsterrasse, die in einer Parkspur errichtet wurde. Ein Parklet darf keine kommerziellen Zwecke verfolgen und alle von der Grätzloase unterstützen Parklets müssen ganzjährig mit Grünpflanzen ausgestattet sein.
Weitere Informationen findet ihr im Folder "Belebte Freiräume"
Um ein Parklet aufstellen zu dürfen, muss eine Genehmigung bei den Magistratsabteilungen MA46 und MA28 erwirkt werden. Dies kann vom Datum der Antragstellung erfahrungsgemäß zwischen vier bis acht Wochen in Anspruch nehmen.
BITTE BEACHTET: Der/die Antragsteller*in muss über eine gemeldete Adresse am Aufstellungsort verfügen (Wohnadresse, Vereins- oder Unternehmenssitz etc.)
Ein Parklet kann zudem nicht auf einem Anrainer*innenstellplatz umgesetzt werden.
Ihr könnt auch ohne Unterstützung durch die Grätzloase eine solche Genehmigung beantragen und ein Parklet aufstellen. Die wichtigsten Informationen zur Umsetzung eines Parklets findet ihr im Infofolder „Öffentlichen Parkraum beleben“ der MA 28
Nein, zu bezahlen sind nur die Genehmigungsgebühren.
Welche Maße darf ein Parklet haben?
Parklets dürfen bei Längsparkern max. 10 Meter lang sein und bei Querparkern die Fläche von max. zwei Stellplätzen (ca. 20 m2) beanspruchen. Es empfiehlt sich eine modulare Bauweise. Dies erleichtert Transport und eventuelle Lagerung.
Abstand zur Fahrbahn & Verkehr
Zur Fahrbahn ist ein Abstand von 30 cm einzuhalten. Im Falle eines Radstreifens auf Seite des Parklets beträgt dieser Abstand 60 cm.
Parklets müssen sowohl zum fließenden als auch zum ruhenden Verkehr (parkende KFZ`s) baulich abgegrenzt sein. Diese Abgrenzung soll 1,20 m hoch sein.
Bodenkonstruktion
Aus Gründen der Barrierefreiheit muss eine Bodenkonstruktion gebaut werden, die an den Gehsteig anschließt.
Beschattung
Die Höhe einer Beschattungskonstruktion sollte mind. 2,50m betragen und muss zusätzlich von der MA 19 (Architektur und Stadtgestaltung) mitbewilligt werden.
Begrünung
Vergesst nicht, auch euer Begrünungskonzept für das Parklet in euren Unterlagen bzw. Skizzen kenntlich zu machen.
Alle behördlichen Informationen findet ihr im Folder „Belebte Freiräume“ der MA 28
Für den Parklet-Bau haben wir einige Tipps für euch zusammengestellt: Leitfaden zum Parklet-Bau
Zusätzliche Informationen zum Thema Beschattung bietet die Broschüre Wiener Schatten.
Solltet ihr für den Parklet-Bau professionelle Unterstützung, z.B. durch eine/n Tischler*in benötigen, können entsprechende Kosten im Rahmen der Grätzloase abgerechnet werden.
Das Modulare an RONJA ist, dass es flexibel und anpassbar ist:
Module: RONJA passt auf einen oder zwei Parkplätze, egal ob längs oder quer.
Größe: RONJA ist mindestens 1,7 Meter breit, maximal 7,3 Meter lang und ca. 2,8m hoch.
Möbel: Du kannst aus Tisch, Hochbeet, Tauschregal oder einer Hochbeet/Stauraum-Kombination wählen.
Pflanzen: Jedes Parklet hat ein Beet für Rankpflanzen.
Diese Flexibilität macht es einfach, die Parklets an verschiedene Bedürfnisse und Orte anzupassen.
Für die Einreichung kann das Einreichformular genutzt werden.
Es kann, so nicht anders kommuniziert, laufend eingereicht werden. Wir empfehlen, rechtzeitig zu den veröffentlichten Fristen einzureichen, da nach diesen die Fachjury tagt.
Einreichungen werden ohne Ausnahme bis zum Stichtag der Einreichfrist der nächstliegenden Jurysitzung zugewiesen. Die Jurysitzungen finden im Zeitraum von Oktober bis März dreimal jährlich statt. Ihr bekommt ca. 6 Wochen nach Ablauf der Einreichfrist mitgeteilt, ob euer Projekt ausgewählt wurde.
Es können sowohl Einzelpersonen als auch mehrere Personen gemeinsam einreichen. Wir empfehlen, die Aktion gemeinsam mit anderen Personen durchzuführen, um Aufwand und Verantwortung zu teilen.
Es ist ratsam mehrere Aktionen oder Projekte, die im selben Zeitraum bzw. am selben Ort stattfinden, zu einer Einreichung zusammen zu führen und gesammelt zu übermitteln.
Bei der Einreichung von mehreren Aktionen oder Projekten sollte sich ein übergreifendes Konzept erkennen lassen.
Das Projekt muss im Jahr der Einreichung umgesetzt und abgeschlossen werden. Sie muss zudem gänzlich rückbaubar sein bzw.
muss der Ursprungszustand des betreffenden öffentlich zugänglichen Freiraumes nach Aktionsende wieder hergestellt werden.
Zu den abrechenbaren Kosten zählen vor allem Aufwände für Material, Materialtransporte, Genehmigungen, Versicherungen, Öffentlichkeitsarbeit u.Ä. Dienstleistungen können abgerechnet werden, sofern es sich hierbei um fachliche Expertisen handelt, die für die Umsetzung der Aktion bzw. des Projekts benötigt werden.
Nicht abgerechnet werden können sämtliche von den Einreicher*innen selbst erbrachte Leistungen wie z.B. Organisationsaufwand und laufende Infrastrukturkosten wie z.B. für Internet, Strom, Telefon usw. Ebenfalls nicht abrechenbar sind Ausgaben für Alkohol, den Kauf von Werkzeugen und Selbstverpflegung.
Wir können dich ab erfolgter Auswahl durch die Grätzloasen-Jury unterstützen und Auslagen gegen Vorlage entsprechender Rechnungs- und Zahlungsbelege rasch rückerstatten.
Nach Absprache mit uns können Rechnungen auch direkt durch den Verein Lokale Agenda 21 Wien beglichen werden.
Sachgüter, die mit den Mitteln der Grätzloase finanziert wurden, gehen in das Eigentum des Vereins Lokale Agenda 21 Wien über. Sie müssen, wenn nicht anders vereinbart, an diesen zurückgestellt werden.
Gegenstände, die im Zusammenhang mit der Aktion erstanden werden, stehen im Eigentum der LA 21.
Nach Ende des Projekts werden diese nach Möglichkeit von der LA 21 zum Wiedergebrauch weitervermittelt bzw. müssen an diese retourniert werden. Verschleißgegenstände sind hiervon ausgenommen.
Die Grätzloase verfügt über diverses Equipment, dass für Gräzloasen Aktionen bzw. Projekte kostenfrei entliehen werden kann. Dazu zählen etwa Verkehrsschilder, Liegestühle und Klappsessel, Kinderspielzeug und -bücher sowie Sonnenschirme.
Kontakt
Eva Braxenthaler
braxenthaler@la21wien.at
Gerald Hofer
hofer@la21wien.at
Carina Klammer (in Karenz)
klammer@la21wien.at
Alex Hauff
hauff@la21wien.at
Einreichformular
Grätzloase ist eine gemeinsame Initiative von: